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Gemeinde Mühlbach am Hochkönig

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Anträge auf Beihilfe aus dem Katastrophenfonds

Veröffentlichungsdatum08.06.2021Lesedauer1 Minute
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Die Antragstellung um eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds für juristische und natürliche Personen wird von der Papierform auf eine elektronische Antragstellung umgestellt. Die bisher verwendeten Formulare sind nicht mehr gültig. Ebenso erfolgt ab 9.6.2021 die Auszahlung der Beihilfe direkt und nur mehr über das Land Salzburg.

Zum online Antragsformular

Alle Geförderten müssen ab dem Schadensjahr 2021 an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein. Unternehmen, Vereine etc. tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein. Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. 

WICHTIG: Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen. Ohne Kennzahl ist eine Antragstellung nicht möglich. Alle Beilagen müssen elektronisch mitgesendet werden. 

Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Landes Salzburg oder über die Land Salzburg-AP. Unter „Förderungen-Katastrophenfonds“ finden Sie dort den Link für den Antrag.